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Maßgebend ist das Qualitätssicherungs-Handbuch des Betriebes bzw. der Organisation. DIN EN ISO 9001:2000 sagt unter Punkt 7.6 „Lenkung von Überwachungs- und Messmitteln“ in Abschnitt a), dass Messmittel in festgelegten Abständen oder vor Gebrauch kalibriert werden müssen.
Im Klartext: Der Betrieb bzw. Organisation muss die Prüfmittelüberwachung (z.B. von Waagen) periodisch durchführen, dokumentieren und archivieren.