Periodische Eichung

Geeicht werden können nur solche Waagen, die durch eine amtliche Eichzulassung "eichfähig" sind. Jede geeichte Waage trägt das Eichsiegel auf dem die Eichgültigkeitsdauer vermerkt ist. Die periodische Nacheichung ist gesetzliche Pflicht und wird von den privaten Eichstellen oder den regionalen Eichämtern  vorgenommen.

Periodizität der Eichung

Nach der Ersteichung wird die periodische Eichung nach Periodizität (festgelegt vom Ministeriellen Dekret 182/2000) durchgeführt.

  • alle 5 Jahre
    Eichgewichte und Eichkolben, Messgefäße inkl. jener die auf Tankwagen motiert werden
  • alle 3 Jahre
    Waagen (Tischwaagen, Plattformwaagen, Brückenwaagen, Anlage zur Gewichtssortierung, Waagen bei Betonmischanlagen, selbsttätige Waagen

Geräte die von uns geeicht werden können

Das Eichlabor TopControl wurde durch die Handelskammer Bozen dazu befähigt, die periodische Überprüfung der nachstehend angeführten Messinstrumente durchzuführen. Die Instrumente sind klassifiziert in den Kategorien nicht selbsttätige Waagen, selbstttätige Waagen und Gewichte:

Nicht selbsttätige Waagen

  • classe di precisione II portata massima
    da 100 mg fino a 50 kg, fino a 30.000 divisioni di verifica (e)
  • classe di precisione III portata massima 10 g - 80.000 kg;
  • classe di precisione IIII portata massima 500 g - 80.000 kg

Selbsttätige Mengenwaagen

im Sinne der Definition laut Anhang MI-006 zur Richtlinie 2004/22/EG sowie äquivalente Definitionen gemäß der nationalen Bestimmungen mit einer maximalen Tragkraft bis zu 50 kg:

  • Selbsttätige Kontrollwaagen
    Genauigkeitsklasse X (II) bis zu 30.000 Eichwerten (e)
    Genauigkeitsklasse X (III)
    Genauigkeitsklasse X (IIII)
  • Selbsttätige Waagen für Einzelwägungen (Gewichtsauszeichnungswaagen und Preisauszeichnungswaagen)
    Genauigkeitsklasse Y (a)
    Genauigkeitsklasse Y (b)
    Genauigkeitsklasse Y (II) bis zu 30.000 Eichwerten (e)

Gewichte

  • Gewichte gemäß K.D. vom 12. Juni 1902 Nr. 226, Art. 57, beschränkt auf Massen von 1 mg bis 50 kg;
  • Gewichte der mittleren Genauigkeit gemäß D.P.R. vom 12. August 1982 Nr. 800, beschränkt auf Massen von 1 g bis 50 kg;
  • Gewichte der höheren Genauigkeit als der mittleren gemäß D.P.R. vom 12. August 1982 Nr. 801, beschränkt auf Massen von 1 mg bis 50 kg und der Genauigkeitsklasse M1